Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG

Platzhalter-Vorlage: Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand ehrlich, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung. Ersetze die mit [eckigen Klammern] markierten Angaben durch deine echten Daten.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website ohnegrenzen-games.de und wurde im Hinblick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie in Anlehnung an die Anforderungen der EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 (Stufe AA) erstellt. Uns ist wichtig, dass OhneGrenzen Games — als Community, in der ausdrücklich auch Menschen mit Handicap willkommen sind — für möglichst alle nutzbar ist.

2. Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist nach eigener Einschätzung weitgehend mit den genannten Anforderungen vereinbar. Konkret umgesetzt sind unter anderem:

  • Eine "Zum Hauptinhalt springen"-Funktion (Skip-Link) für Tastatur- und Screenreader-Nutzung
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, inklusive sichtbarem Fokus-Rahmen auf allen interaktiven Elementen
  • Eine Vorlesen-Funktion, mit der sich der Inhalt jeder Seite per Sprachausgabe anhören lässt (Button oben rechts neben der Sprachauswahl)
  • Alternativtexte für alle bedeutungstragenden Bilder
  • Semantisches HTML mit klarer Überschriftenstruktur und Formularen mit zugeordneten Beschriftungen
  • Responsives Layout, das mit Browser-Zoom bis 200 % nutzbar bleibt
  • Inhalte in drei Sprachen (Deutsch, Englisch, Niederländisch)
  • Lokal eingebundene Schriftarten ohne Tracking durch Dritte

3. Bekannte Einschränkungen

Wir arbeiten fortlaufend daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen. Aktuell bekannte Einschränkungen: einzelne, sehr lange Rechtstexte (z. B. die Nutzungsbedingungen) sind in ein Tab-System gegliedert, das auf älteren Hilfsmitteln unter Umständen nicht optimal funktioniert. Wir prüfen das regelmäßig und verbessern es Schritt für Schritt.

4. Feedback & Kontakt

Ist dir eine Barriere aufgefallen, oder möchtest du auf fehlende barrierefreie Inhalte hinweisen? Schreib uns: [E-Mail-Adresse]. Wir kümmern uns um jede Meldung.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde bzw. Schlichtungsstelle deines Bundeslandes wenden: [zuständige Stelle einsetzen, sobald bekannt].